Tiefbau
Zuständig für die Straßen, Wege und Plätze der Stadt Tönisvorst ist die Abteilung Tiefbau als Straßenbaulastträger.
Ebenso für die Lichtsignalanlagen und die Straßenbeleuchtung.
Landes- und Kreisstraßen liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Straßenbaulastträger.
Straßenbeleuchtung
Aktuell verfügt die Stadt Tönisvorst über ca. 3.400 Lichtpunkte, 6 Lichtsignalanlagen (Verkehrsampeln), sowie 90 Schaltkästen für die Straßenbeleuchtung.
Durch regelmäßige monatliche Wartungsfahrten wird garantiert, dass die Straßenbeleuchtung ordnungsgemäß funktioniert und instandgehalten wird. Bei dieser Überprüfung leuchten die Laternen dann auch tagsüber.
Sie möchten einen Defekt der Straßenbeleuchtung oder einer Lichtsignalanlage melden? Nutzen Sie den Mängelmelder der Stadt Tönisvorst oder kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen.
Straßen, Wege und Plätze
Die Stadt Tönisvorst verfügt über ein Straßen und Wegenetz von etwa 250 km. Dazu zählen Fahrbahnen, Rad- und Fußwege, Parkstreifen sowie öffentliche Plätze und Fußgängerzonen und Wirtschaftswege.
Die Unterhaltung wird je nach Einordnung des Schadens durch den Jahresunternehmer der Stadt Tönisvorst im Auftrag des Tiefbaus durchgeführt.
Sie möchten einen Straßenschaden melden? Nutzen Sie den Mängelmelder der Stadt Tönisvorst oder kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen.
Senken
Die Stadt Tönisvorst unterhält knapp 4.800 Senken im Stadtgebiet. Diese dienen der Straßenentwässerung und haben die Aufgabe, Wasser von der Straße fernzuhalten bzw. schnell abzuführen, da der Baukörper der Straße und die Verkehrssicherheit durch Wasser gefährdet werden können.
Die Senken werden 2 x jährlich durch einen Unternehmer gereinigt (Zeitraum Mai / November).
Sie möchten eine defekte oder verstopfte Senke melden? Nutzen Sie den Mängelmelder der Stadt Tönisvorst oder kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen.
Gehwegabsenkung
Um mit Ihrem Fahrzeug nicht über den Bordstein fahren zu müssen, brauchen Sie vor Ihrem Grundstück eine Gehwegüberfahrt. Dafür können Sie bei der Stadt Tönisvorst eine Gehwegabsenkung beantragen. Diese ist für Sie kostenpflichtig (Baukosten sowie Genehmigungsgebühren).
Sie möchten eine Gehwegabsenkung beantragen?
- Formular im Serviceportal ausfüllen, Lageplan beifügen
- eine Besichtigung vor Ort mit einem/einer Mitarbeiter*in findet ggfls. statt
- Die Kosten bei einer nachträglichen Gehwegabsenkung trägt komplett der/die Grundstückseigentümer*in.
Kontakt
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- Frau Laarmanns +492156999420 E-Mail senden
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- Frau Thielen +492156999418 E-Mail senden
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- Herr Wolf +492156999419 E-Mail senden